Sonderklienteninfo Juli 2026
„Nicht unbesteuert herumliegen“
Regierung nimmt GmbH-Verrechnungskonten ins Visier
Mit neuen Steuerregeln für Verrechnungskonten von GmbHs will die Regierung zusätzliche Einnahmen in Millionenhöhe erzielen.
Im Zuge des Sparbudgets nimmt die Regierung auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs) ins Visier. Künftig soll Geld auf sogenannten Verrechnungskonten von GmbHs „nicht unbesteuert herumliegen“, wie die „Kronen Zeitung“ am Freitag unter Berufung auf das Budgetbegleitgesetz meldet. Die Finanz erhoffe sich damit einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr. Die ab 2027 geplante Regelung stößt jedoch dem Bericht zufolge bei Experten auf Kritik.
Grundsätzlich können Gesellschafter unter dem Jahr mittels eines Verrechnungskontos Geld aus ihrer GmbH nehmen. Wird dieses Konto jedoch nicht - wie eigentlich vorgesehen - am Ende des Bilanzjahres mit dem Gewinn ausgeglichen, soll der verbleibende Betrag ab kommendem Jahr wie eine Ausschüttung behandelt werden und automatisch die Kapitalertragssteuer (KESt) anfallen. Vor allem Firmen mit einem schlechten Geschäftsverlauf sammeln auf dem „Verrechnungskonto“ hohe Beträge an.
Experte rechnet mit mehr Insolvenzen
Steuerrechtsprofessor Daniel Varro kritisiert die Regelung in dem Bericht als risiko- und somit unternehmerfeindlich, denn „ungerechte Fälle sind bereits heute rechtlich gut geregelt“. Vor allem kleine Firmen könnten in einer so kurzen Übergangszeit das Konto nicht ausgleichen. Varro rechnet mit mehr Insolvenzen.
Philipp Rath, Chef der Kammer der Steuerberater, kritisiert ebenfalls die Regelung als nicht nötig. Er weist vor allem auf den bürokratischen Aufwand und Unklarheiten hin, etwa was die Verzinsung betrifft. (Quelle: Die Presse vom 26.06.2026)